Aufgaben der Schulischen Eingliederungshilfe

Eingliederungshelfer erleichtern Schülern mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung den Schulbesuch und unterstützen sie im Schulalltag. Die Begleitung orientiert sich dabei stets an den besonderen Bedürfnissen des einzelnen Schülers.

Die Eingliederungshelfer/innen begleiten die Schüler mit Beeinträchtigung nach Absprache mit den Lehrkräften oder Förderschullehrkräften. Zu den individuellen Aufgaben des Eingliederungshelfers können u.a. gehören:

  • lebenspraktische Hilfen wie das Aus- und Ankleiden
  • Wege im Schulgebäude oder Klassenraum zu begleiten
  • den Arbeitsplatz zu gestalten
  • Hilfe beim Arbeitsverhalten und bei grundlegenden Arbeitstechniken im Unterricht
  • im Bereich der Pflege zu helfen
  • Begleitung und Unterstützung im schulischen (Freizeit)bereich
  • Hilfe beim Verwenden von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Kommunikation.

 

Eingliederungshelfer sind keine Zweitlehrer und ersetzen nicht die Förderung durch Klassenlehrer oder Förderschullehrkräfte. Eingliederungshilfe ist keine pädagogische unterrichtliche Fördermaßnahme, leistet jedoch eine individuelle auf die persönlichen Erfordernisse des jeweiligen Schülers abgestimmte Unterstützung.

Die Begleitung auf dem Schulweg oder auf einer Klassenfahrt muss gesondert von den Eltern beantragt werden.