Beim Schulbesuch unterstützen

 
Schulische Eingliederungshilfen

Wir ermöglichen Kindern mit Behinderungen oder mit seelischen Beeinträchtigungen den Schulbesuch und unterstützen sie darin. Zu unseren Aufgaben gehören die Begleitung und Unterstützung im schulischen Freizeitbereich, beim Arbeitsverhalten und bei grundlegenden Arbeitstechniken im Unterricht.

 

Unsere neue Anschrift:
Johannes-Brahms-Straße 15A in Wiesbaden

Schulbegleitung und Teilhabe am Schulbesuch

Die Schulischen Eingliederungshilfen der EVIM Bildung gGmbH sichern die Teilhabe am Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder seelischen Beeinträchtigungen, unabhängig von der besuchten Schulform. Die Kostenübernahme muss von den Eltern beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt beantragt werden.

So funktioniert Eingliederungshilfe

In unserem Erklärvideo zeigen wir, wie die Eingliederungshelferinnen und -helfer von EVIM Kinder beim Schulbesuch unterstützen. Wir erklären, wie Sie den Anspruch Ihres Kindes auf Eingliederungshilfe prüfen können und wie wir Ihnen dabei helfen können.

Einsatzgebiete

Die Eingliederungshelfer*innen der EVIM Bildung gGmbH begleiten Schüler an ganz unterschiedlichen Schulen in Wiesbaden und in der Umgebung (z.B. Mainz, Rheingau-Taunus-Kreis). Die Unterstützung kann an Grundschulen einschließlich Vorklassen, an weiterführenden Schulen einschließlich Gymnasien sowie an allen Förderschulformen angesiedelt sein.

Aufgaben der Eingliederungshilfe

Eingliederungshelfer erleichtern Schülern mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung den Schulbesuch und unterstützen sie im Schulalltag. Die Begleitung orientiert sich dabei stets an den besonderen Bedürfnissen des einzelnen Schülers.

Umsetzung des Auftrags

Der Stundenumfang der jeweiligen Begleitung variiert je nach Bedarfen und der Selbstständigkeit des Schülers. Wichtig für uns ist es, eine schon erworbene Fähigkeit zu erhalten. Die Schüler sollen in ihrem Selbstbewusstsein dahingehend gestärkt werden, dass die Hilfe in angepassten Umfang in Anspruch genommen werden kann.

Die Eingliederungshelfer/innen begleiten die Schüler mit Beeinträchtigung nach Absprache mit den Lehrkräften oder Förderschullehrkräften. Zu den individuellen Aufgaben des Eingliederungshelfers können u.a. gehören:

  • lebenspraktische Hilfen wie das Aus- und Ankleiden
  • Wege im Schulgebäude oder Klassenraum zu begleiten
  • den Arbeitsplatz zu gestalten
  • Hilfe beim Arbeitsverhalten und bei grundlegenden Arbeitstechniken im Unterricht
  • im Bereich der Pflege zu helfen
  • Begleitung und Unterstützung im schulischen (Freizeit)bereich
  • Hilfe beim Verwenden von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Kommunikation.

Eingliederungshelfer sind keine Zweitlehrer und ersetzen nicht die Förderung durch Klassenlehrer oder Förderschullehrkräfte. Eingliederungshilfe ist keine pädagogische unterrichtliche Fördermaßnahme, leistet jedoch eine individuelle auf die persönlichen Erfordernisse des jeweiligen Schülers abgestimmte Unterstützung.

Die Begleitung auf dem Schulweg oder auf einer Klassenfahrt muss gesondert von den Eltern beantragt werden.

Die genaue Absprache mit den Lehrkräften und den Schülern bzw. den Eltern, in welchen Situationen die Unterstützung ganz besonders benötigt wird und wann der jeweilige Helfer im Hintergrund bleiben soll, ist entscheidend für eine erfolgreiche Arbeit. Erfolg bedeutet in manchen Fällen auch, sich überflüssig gemacht zu haben.

Wichtig für die Eingliederungshilfe ist es, die soziale Interaktion mit Mitschülern sowie mit den Lehrkräften durch die dauernde Anwesenheit eines weiteren Erwachsenen nicht zu beeinträchtigen. Dies führt in manchen Fällen zu der Lösung, dass ein Eingliederungshelfer zwei Kinder in einer Klasse begleitet.

In Schulen mit mehreren Helfern gibt es regelmäßige Teamsitzungen gemeinsam mit einer zuständigen Lehrkraft und der Fallkoordination, um die Umsetzung der Hilfe passgenau für den einzelnen Schüler abzusprechen.

Informationen für Eltern und Lehrkräfte

 
Wer hat Anspruch

Schüler/innen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung, die auf Grund besonderer Bedürfnisse individuell darin unterstützt werden müssen, den Schulalltag zu bewältigen.

Antragstellung

Die Kostenübernahme für die Eingliederungshilfe muss von den Eltern beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt beantragt werden.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und zur Antragstellung finden Sie auf folgenden Websites:

Information zur Eingliederungshilfe auf dem Portal Service Hessen
Information zur Eingliederungshilfe Stadt Wiesbaden
Formular für den Antrag auf Eingliederungshilfen

Leistungen

Das Angebot Schulische Eingliederungshilfen der EVIM Bildung gGmbH umfasst folgende Leistungen:

  • Begleitung des Kindes im Schulalltag durch fest zugeteilte Personen, wenn möglich längerfristig
  • Unterstützung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler abgestimmt ist
  • Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Kooperation mit allen am individuellen Bildungsprozess Beteiligten, zum Beispiel, Klassenlehrer, Förderschullehrer/innen, Therapeuten
  • Persönliche und telefonische Beratung

Um die bestmögliche Schulbegleitung für ein Kind zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit allen Beteiligten zusammen. Die genaue Beschreibung der Aufgaben des Helfers im jeweiligen Fall erfolgt schon im Vorfeld, durch die Schule und die Eltern.

Bevor ein Eingliederungshelfer bei einem Kind starten kann, hat er einen Hospitationstag in der Klasse. Nur wenn alle Beteiligten - Kind, Eltern, Schule und zukünftiger Helfer - ihre Zustimmung geben, kann die Begleitung in die Wege geleitet werden.

Ist der Helfer bereits bei EVIM Bildung angestellt, kann die Begleitung sofort beginnen. Bei einem neuen Helfer soll ein möglichst schneller Start erfolgen, nachdem die weiteren Voraussetzungen für eine Einstellung abgeklärt sind.

Informationen für Eingliederungshelfer*innen

Einstieg

Nach einem positiven Bewerbungsgespräch und nach erfolgreicher Hospitation erfolgt die Einstellung als Eingliederungshelfer*in mit einem maßnahmebezogenen Vertrag bei EVIM Bildung. Die Begleitung während des Einstiegs erfolgt fallbezogen durch die Fallkoordination und arbeitsfeldbezogen während der Startertage.

Austausch und Beratung

Verpflichtende Treffen aller Helfer*innen finden in regelmäßigen Abständen statt, um organisatorische Fragen zu klären und um sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen.

Eine weitere Möglichkeit in einen Teamaustausch zu treten, ist die Teilnahme an einer fortlaufenden kollegialen Beratung. Dort werden Fragen bearbeitet oder konkrete Beispiele aus der Praxis in einem kleinen Team besprochen.

Zur fortlaufenden Qualifizierung bieten wir Fortbildungen von externen Institutionen und interne Lerntage zu aktuellen Themen an.

Informationen für Bewerber*innen

Um sich als Eingliederungshelfer*in bewerben zu können, ist keine formale Qualifikation nötig. Von Vorteil sind Erfahrungen im Bereich der Betreuung und Pflege, als Tagesmutter sowie die Erziehung eigener Kinder. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss vor der Einstellung und dann in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden.

Für eine Arbeit im System Schule sollten Sie unbedingt über das Sprach-Niveau B2 verfügen, da für die tägliche Gestaltung der Zusammenarbeit klare Kommunikation und häufige Absprachen unabdingbar sind.

Wir erwarten Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit, Geduld und die Fähigkeit, sich auf ganz unterschiedliche Kinder und deren Bedürfnisse einzulassen. Freude an der Arbeit mit Menschen und die Bereitschaft, einen Schüler vielleicht über mehrere Schuljahre zu begleiten, ist unabdingbar.

Sie sollten auch bereit sein, das zu betreuende Kind auf Klassenfahrten zu begleiten.

Sie werden über Startertage in Ihre Aufgaben im Bereich der Schulischen Eingliederungshilfe eingearbeitet. Die Startertage sind Pflichtveranstaltungen im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei EVIM Bildung gGmbH. Sie finden an mehreren Nachmittagen statt und beinhalten Themen wie beispielsweise Rollenklärung, Behinderungsbilder, Autismus.

Überdies bieten wir regelmäßige erste Hilfe Kurse sowie fachspezifische und medizinische Fortbildungen an, die von externen Anbietern durchgeführt werden.

Je nach individuellem Bedarf ist der zu leistende Stundenumfang bei jedem Schüler unterschiedlich, dies bildet sich in den Vertragsstunden im Arbeitsvertrag ab. Genaue Arbeitszeiten werden in jedem Einzelfall mit den Lehrern abgesprochen. Bei geplanten Ausflügen oder anstehenden Klassenarbeiten können sich die Arbeitszeiten nach Absprache ändern.

Die Schüler brauchen während der Schulzeit eine zuverlässige und kontinuierliche Begleitung; daher kann nur während der Schulferien Urlaub genommen werden. Durch Einarbeitung der Ferienzeiten, die nicht durch Urlaub abgedeckt werden können während der Schulzeit, sind die kompletten Ferienzeiten frei.

Wichtig ist auch eine ausreichende Mobilität, um pünktlich an der Schule zu sein.

Wenn ein Schüler erkrankt ist, kann ein Einsatz an einer anderen Schule als Vertretung bei einem anderen Schüler, der Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, stattfinden.

Übrigens: Neben Eingliederungshelfer*innen, die fest an Schulen arbeiten, gibt es auch die Möglichkeit als „Springer“ zu arbeiten. Sie übernehmen dann in der Regel längerfristige oder spontane Krankheitsvertretungen. Dies kann gerade für Studenten eine gute Gelegenheit sein, mehrere Schulen kennenzulernen.

Die Vergütung der EVIM Bildung gGmbH richtet sich nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau (AVR HN). Eingliederungshelfer*innen werden in die Entgeltgruppe E4 eingestuft.

In manchen Fällen werden wir beauftragt, mit Fachkräften zu arbeiten. Diese werden in die Entgeltgruppe E7 eingestuft.

Bewerbung

Dein Neustart in der Eingliederungshilfe

Wir sind immer auf der Suche nach neuen Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern, auch ohne Ausbildung.

Die Arbeitszeiten sind normalerweise zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche. Du kannst haupt- und nebenberuflich bei uns einsteigen. Auch eine Tätigkeit neben dem Studium ist möglich.

Beginne bei uns als Schulbegleiterin oder Schulbegleiter.

 

Infos und Bewerbung